Sie haben noch Fragezeichen im Kopf? Dann sind Sie in dieser Rubrik richtig. Die meist gestellten Fragen haben wir hier zusammengefasst und mit kurzen Antworten versehen. Sollten Sie darüber hinaus Informationsbedarf haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen: Kundencenter-Telefon 030 540044-85 (dt. Festnetz)
Die folgenden Hinweise beziehen sich im Wesentlichen auf das Vertragsmodell „Kita-plus-Essen“
Sieht Ihr Betreuungsauftrag mit der Kita vor, dass Sie uns einen separaten Verpflegungsauftrag erteilen, so können Sie sich direkt hier auf der Internetseite registrieren. Dazu benötigen Sie die Einrichtungsnummer Ihrer Kita – eine 10stellige Zahl, die Sie von der Kita erhalten.
- Gehen Sie mit dem roten Bestellbutton rechts zum Login-Bereich.
- Wählen Sie „Sie sind ein Neukunde?“ (unter dem Login).
- Geben Sie Ihre 10-stellige Einrichtungsnummer ein und klicken auf „senden“.
Es öffnet sich ein Formular, das Sie bitte vollständig ausfüllen und absenden (Ihr Verpflegungsauftrag). Danach erscheint das Formular für den SEPA Lastschrifteinzug, welches Sie nur ausdrucken und unterschreiben müssen. Prüfen Sie bitte die Richtigkeit Ihrer Angaben und senden Sie das unterschriebene Formular an MenüPartner.
Post: MenüPartner, Alte Rhinstr. 4, 12681 Berlin
Fax: 030 540044-601
E-Mail: service@menuepartner.de
Die Unterschrift auf dem SEPA-Lastschriftmandat ist für den Einzug des Essengeldes zwingend erforderlich.
Neben der Online-Registrierung erhalten Sie ein Auftragsformular auch bei Ihrer Kita-Leitung.
Ja, denn jedes Kind ist ein eigenständiges Mitglied der Gemeinschaftsverpflegung erhält eine eigene Kundennummer.
Die Teilnahme Ihres Kindes am Mittagessen ist als Dauerbestellung eingerichtet, sodass Sie sich nicht um eine Bestellung kümmern brauchen. Sie müssen jedoch das Essen für die Tage abbestellen, an denen Ihr Kind nicht daran teilnimmt (z. B. wegen Urlaubs oder Krankheit).
Haben Sie das Essen für Ihr Kind für einige Tage zu viel abbestellt, können Sie den Dauerauftrag vorzeitig wieder aufnehmen. Melden Sie sich dazu mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (Benutzername und PIN) hier im Internet an (roter Bestellbutton rechts).
In Ausnahmefällen, z. B. bei technischen Problemen, kann das Servicecenter Ihre Bestellung unter Telefon 030 540044-85 entgegen nehmen.
- Nach der Anmeldung wählen Sie »Bestellen«
- Klicken Sie die gewünschte Verpflegung an – ein Haken bestätigt Ihre Wahl.
- Wichtig! Um den Bestellvorgang abzuschließen, müssen Sie die »Bestellung absenden«.
Bei uns wird jeder satt. Die Portionsgrößen orientieren sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Darüber hinaus kann man »Nachschlag« an Sättigungsbeilagen und Gemüse erhalten.
Wenn Ihr Kind an einem bestimmten Tag nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen kann, ist in jedem Fall die Abbestellung erforderlich. Sie ist in der Regel noch früh am selben Tag möglich (ausgenommen Frühstück). Die Bestellfristen entnehmen Sie bitte Ihrem Verpflegungsauftrag.
Abbestellungen nehmen Sie bitte vor …
- möglichst per Internet mit Ihren Zugangsdaten (auf dieser Seite: roter Bestell-Button rechts oben)
- alternativ mit Ihrer Kundennummer per Fax 030 540044-601 oder Telefon 030 540044-85.
Die Verpflegungskosten für einen Monat zieht MenüPartner immer erst im Folgemonat per Lastschrift ein. Das heißt, dass wir die Verpflegung für mehr als einen Monat vorfinanzieren. Die einmalige Sicherheitsleistung macht eine monatliche Vorkasse zur Bereitstellung des Essens entbehrlich – sie dient also zur kundenfreundlichen Vereinfachung der monatlichen Zahlvorgänge.
Die einmalige Sicherheitsleistung wird auf ein Sonderkonto überwiesen, das von allen übrigen Geschäftsvorgängen getrennt ist. Anders als es von Mietkautionen bekannt ist, ist die Sicherheitsleistung nicht zu verzinsen. Nach Beendigung des Verpflegungsauftrags und wenn alle Forderungen hieraus beglichen sind, wird die Sicherheitsleistung nach 8 Wochen (SEPA-Rückbuchungsfrist) zurückbezahlt.
WICHTIG
Wenn Sie zur Zahlung einer Sicherheitsleistung aufgefordert werden, so ist diese ein Bestandteil des
- Rahmenvertrages, den der Schulträger mit uns geschlossen hat, sowie des
- Verpflegungsauftrages, den Sie uns erteilt haben.
Sie haben sich also zur Zahlung verpflichtet. Das Ausbleiben der Zahlung kann dazu führen, dass Ihr Kind an der Gemeinschaftsverpflegung nicht teilnehmen kann.
Die Sicherheitsleistung wird auf einem separaten Sonderkonto getrennt von allen übrigen Geschäftsvorgängen geführt. Deshalb verwenden Sie bitte ausschließlich die Bankverbindung des Sonderkontos bzw. den Überweisungsträger, den Sie zusammen mit der Auftragsbestätigung erhalten (haben). Für die Überweisung per Online-Banking entnehmen Sie einfach die Daten vom Überweisungsträger.
Ja, denn jedes Kind ist ein eigenständiges Mitglied der Gemeinschaftsverpflegung mit einem separaten Auftrag.
Ja, sobald die Familie von einem öffentlichen Amt (wie Jobcenter, Wohngeldstelle, Sozialamt) Zuschüsse erhält, wird in der Regel auch das Mittagessen in der Kita bezuschusst. Die Regelungen hierfür sind in allen Bundesländern, Städten und Kommunen unterschiedlich.
Mehr Informationen darüber finden Sie hier:
www.familien-wegweiser.de
Benötigt Ihr Kind eine vom Speisenplan abweichende Kost aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer Nahrungsmittelallergie/-unverträglichkeit, lassen Sie diese bitte vom Arzt mit einem Attest bescheinigen. Eltern, die einen Verpflegungsauftrag an MenüPartner erteilt haben, müssen das Attest direkt an uns senden und zusätzlich die Kitaleitung informieren. Zur Abstimmung des Speisenplans wenden Sie sich bitte an die Leiterin/den Leiter der Küche bzw. des Küchenteams.
Bei einer Kombination mehrerer Nahrungsmittelallergien und bestimmter chronischer Erkrankungen setzen sich unsere Mitarbeiter aus der Ernährungsberatung mit Ihnen in Verbindung und prüfen, ob eine geeignete Sonderkost bereitgestellt werden kann.
Zusätzlich können Sie sich an den entsprechenden Kennzeichnungen auf dem Speisenplan orientieren. Hier sind kennzeichnungspflichtige Allergene ausgewiesen (entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung).
Bedingt: Wir bieten im Speiseplan stets vegetarische Gerichte und/oder Alternativen ohne Schweinefleisch an.
Als Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen orientieren wir uns an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die eine vegane Ernährung für Kinder nicht empfiehlt.
Ihre Daten fallen unter den gesetzlichen Datenschutz. Weitere Informationen finden Sie im Impressum bzw. in den Datenschutzbestimmungen für das Internetbestellsystem oder hier.
Zu Beginn des Folgemonats erfolgt die Abbuchung per Lastschrifteinzug entsprechend der bestellten Portionen laut Zahlungsaufstellung. Die Zahlungsaufstellungen können Sie in Ihrem persönlichen Kundenkonto im Internet-Bestellsystem einsehen und herunterladen – rückwirkend für bis zu 4 Monate.
*BuT = Bildung und Teilhabe
Die Handhabung von Zuschüssen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung ist in jedem Bundesland und allen Städten/Gemeinden unterschiedlich geregelt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stelle, die Ihnen den Leistungsanspruch bescheinigt (hat).
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.familien-wegweiser.de
Ja, aber das kommt relativ selten vor und auch nur dann, wenn Sie unsere partnerschaftlichen Regelungen missachten.
Zum (Selbst-)Verständnis
Wir müssen Lebensmittel einkaufen und unsere Mitarbeiter brauchen ihren Lohn zum Leben. Das sind die Hauptgründe, weshalb bestellte Essen auch bezahlt werden müssen. Eigentlich sollten wir über diese Selbstverständlichkeit gar nicht reden/schreiben, aber leider haben wir vereinzelt Unverständnis dafür erfahren, dass wir bei ausbleibenden Bezahlungen ein Kind nicht mehr mitverpflegen können.
Was sind die Gründe für eine Sperrung zur Essenteilnahme?
Der Grund ist immer eine unbezahlte Rechnung. Angesichts von vielen hunderttausend Mittagessen pro Monat treten Probleme mit der Bezahlung nur vergleichsweise selten auf. Wenn Rechnungsbeträge von Banken zurückgebucht werden, sind die Gründe zu über 97 Prozent folgende:
- das Bankkonto des Kunden weist für den Rechnungsbetrag keine ausreichende Deckung auf
- der Kunde hat die Rückbuchung des Betrages selbst veranlasst und der Grund ist uns zunächst nicht bekannt nicht.
Andere Gründe wie Zahlendreher in der Bankverbindung oder ein nicht mitgeteilter Kontowechsel treten so gut wie nicht auf.
Wann wird ein Kind zur Teilnahme am Essen gesperrt?
Kein Kind wird bei uns sofort für die Gemeinschaftsverpflegung gesperrt, wenn die Bezahlung einer Rechnung einmal nicht auf Anhieb klappt. Von der Teilnahme ausgeschlossen wird ein Kind erst dann, wenn alle folgenden Sachverhalte gleichzeitig vorliegen:
- Ihre Bank hat den Lastschrifteinzug abgewiesen (z. B. mangels Deckung),
- Sie haben von uns eine Zahlungsaufforderung mit Ankündigung der Sperrung zur Essenteilnahme erhalten,
- die darin genannte Frist für die Überweisung des gesamten ausstehenden Betrages (einschließlich zusätzlicher Bearbeitungskosten!) ist verstrichen, ohne dass Sie die Rechnung beglichen haben.
Bis es soweit ist, vergehen in der Regel (ab dem erfolglosen SEPA-Lastschrifteinzug) mindestens 2 Wochen, in denen Ihr Kind noch mitverpflegt wird. Diese Zeit sollten Sie unbedingt nutzen, um Kontakt zu uns aufzunehmen – so können Sie eine Sperrung zur Essenteilnahme abwenden! Wer die Zeit verstreichen lässt, ohne aktiv zu werden, gefährdet zu unserem Bedauern die Verpflegung seines Kindes. Das ist für Ihre Tochter oder Ihren Sohn sehr unangenehm, für unsere Mitarbeiter übrigens auch.
AUSNAHME: Sofortige Sperrung bei Rückbuchung durch den Kunden
Wenn die Bank den abgebuchten Betrag auf Veranlassung des Kunden wieder „zurückgeholt“ hat, kann das Kind ab sofort nicht mehr am Essen teilnehmen. Der Grund: Wir können nicht wissen, warum der Betrag zurückgebucht wurde, folglich wissen wir auch nicht, ob der Kunde zukünftige Rechnungen bezahlen wird. Logisch, dass wir dann keine weiteren Essen ausgeben können.
Was Sie unbedingt tun sollten
Damit Ihr Kind garantiert an der Verpflegung teilnehmen kann, beherzigen Sie bitte folgende Grundsätze:
- Behalten Sie Ihren Kontostand im Blick, damit Ihnen keine Rückbuchung entgehen kann. Viele Menschen müssen mit einem knappen Haushaltseinkommen kalkulieren, umso wichtiger ist der Kontodurchblick am Anfang eines neuen Monats.
- Sollten Sie eine Bankrückbuchung feststellen, warten Sie nicht! Rufen Sie uns bitte umgehend an: Telefon 030 540044-85. Nur so können wir für Sie tätig werden und eine Lösung anbieten.
- Lassen sie abgebuchte Rechnungsbeträge nicht zurückbuchen, bevor Sie mit uns gesprochen haben – so vermeiden Sie, dass ein Mahnprozess anläuft! Bei berechtigten Einwänden gegen eine Rechnung werden wir diese selbstverständlich korrigieren und mit Ihnen eine Gutschrift/Rückzahlung vereinbaren.
Unsere Bitte bei Problemen: Reden Sie mit uns! Bis hin zum Angebot einer Ratenzahlung haben wir noch immer eine Lösung für jedes vermeintliche Problem gefunden.
Eine Sperrung kann unterschiedliche Ursachen haben. Zum Beispiel ist Ihr Bankkonto nicht ausreichend gedeckt und unsere Abbuchung wurde von Ihrer Bank »zurückgeholt«.
Bitte beachten Sie:
In diesem Fall entstehen Ihnen zusätzliche Kosten:
a) unsere Bearbeitungspauschale in Höhe von 3,00 Euro
b) ggf. Bankgebühren für die Rücklastschrift (sofern diese berechtigt sind).
Ihr Kundenkonto in unserem Internet-Bestellsystem kann erst entsperrt werden, wenn Sie alle offenen Beträge per Überweisung an uns beglichen haben. Erst dann wird auch Ihr SEPA-Lastschriftmandat wieder aktiv! Bitte lesen Sie das Mahnschreiben sorgfältig durch. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter.
Ja. Denn Sie haben Ihre persönlichen Daten im Rahmen eines Verpflegungsauftrages angegeben und diese müssen aktuell gehalten werden. Hier können Sie uns Ihre Änderungen direkt übermitteln.
Der Preis, der für die Verpflegung Ihres Kindes tatsächlich zu bezahlen ist, kann nicht angezeigt werden, weil die Mittagsmahlzeiten je nach Bundesland/Kreis/Stadt in unterschiedlicher Höhe sowie zeitlich abhängig und nach persönlichen Ansprüchen bezuschusst wird.
Den Preis für die Menüs in Ihrer Kita entnehmen Sie bitte Ihrem Verpflegungsauftrag.
Die Kündigungsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihrem Verpflegungsauftrag.
In dem Fall müssen Sie Ihren Verpflegungsauftrag mit MenüPartner entsprechend der darin festgelegten Fristen schriftlich kündigen. Die Kündigung ist per Post, Fax sowie E-Mail möglich.
Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet?
Schreiben Sie uns einfach. Unsere Service-Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.